Was ist zu tun? - Worauf sollten Sie achten?

Wie bereits im Bereich Unfall - Schadenregulierung beschrieben gilt hier die goldene Regel:  Ich sage nichts ohne meinen Anwalt! 

Bewahren Sie in der oft hitzigen Atmosphäre eines Verkehrsunfalls unbedingt einen kühlen Kopf. Dies zahlt sich später aus!

Natürlich müssen Sie gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrer Person machen. Zum Unfallhergang selbst müssen und sollten Sie nichts sagen. So vermeiden Sie es sich in Wiedersprüche zu verwickeln, oder ein Schuldeingeständnis abzugeben.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage einschalten/Warndreieck 50 bis 150 Schritte vor dem Unfallgeschehen aufstellen) und verständigen Sie die Polizei. Soweit erforderlich rufen Sie einen Rettungswagen. Falls erforderlich, leisten Sie erste Hilfe.
  2. Verändern Sie nach Möglichkeit nichts am Unfallort bis die Polizei eintrifft. Machen Sie Fotos (z.B. mit dem Handy).
  3. Halten Sie nach Zeugen Ausschau und notieren sich deren Anschrift.
  4. Bei massiver Beeinträchtigung des Verkehrs können Sie die Straße räumen, nachdem Sie Fotos gemacht haben und eine Skizze angefertigt haben. Die Skizze müssen Sie sich von dem Unfallgegner unterschreiben lassen.
  5. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über die Schuldfrage oder den Unfallhergang mit dem Unfallgegner ein.
  6. Notieren Sie sich die Unfallzeit und die Personalien des Unfallgegners (Fahrers). Lassen Sie sich auch den Fahrzeugschein zeigen. Notieren Sie den darin vermerkten Fahrzeughalter und fragen Sie den Fahrer nach Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung (Name und Versicherungsnummer). Halten Sie auch Kennzeichen und den Fahrzeugtyp fest. Die Angaben benötigt dann der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallregulierung.                                                  
  7. Achten Sie darauf, dass die Polizei die Angaben richtig aufnimmt und lassen Sie sich eine Kopie des Unfallberichts geben.
  8. Vertrauen Sie niemandem. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Polizei die Rechtslage richtig einschätzt. Gestehen Sie nicht Ihre Schuld ein. Lassen Sie die Haftungsfrage lieber von einem im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt prüfen. Vertrauen Sie auch nicht blind der rechtlichen Einschätzung von Abschleppunternehmen, Mietwagenfirmen oder Werkstätten.
  9. Sollte sich jemand bei Ihnen melden, verweisen Sie ihn direkt an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird alles Erforderliche für Sie regeln.
Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall noch Fragen haben, können Sie sich damit gerne direkt an mich wenden: Rechtsanwalt Marcel Böhmelt, Tel.: 0202 - 260 360 00.
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