wichtige Informationen rund um Ihren Kfz-Versicherungsvertrag

Wie melde ich nach einem mitverschuldeten Unfall meinen Schaden bei der Kfz-Vollversicherung (Vollkasko) an?

Haben Sie den Unfall zumindest teilweise verusacht/mitverschuldet, dann lohnt es sich in der Regel einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann für Sie eine Schadensabrechnung nach dem sog. "Quotenvorrecht" durchführen. Durch eine geschickte Inanspruchnahme sowohl der gegnerischen Haftpflichtversicherung, als auch der eigenen Vollkaskoversicherung erhalten Sie teilweise trotz erheblichen Mitverschuldens (bspw. 50%) einen großen Teil Ihres gesamten Schaden ersetzt. Bei Interesse lesen Sie bitte hier weiter.

 

Muss mir die Teilkaskoversicherung meinen Hagel-/Wild-/Marderbiss- oder Glasbruchschaden ersetzen?

Diese Schäden werden üblicherweise in einer Teilversicherung als erstattungpflichtige Schäden vereinbart. Inwieweit die Versicherung z.B. im Fall des Wildschadens tatsächlich für den Schaden einstehen muss, hängt vom jeweiligen Versicherungssvertrag und dem Unfall ab. Müssen Sie die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, droht keine Rückstufung im Schadensfreiheitrabatt, da diese grundsätzlich besteht.

Im Falle des Marderbissschadens unterscheiden sich die Versicherungsverträge teilweise erheblich. Während einige gar nicht oder nur den Marderbissschaden zahlen, übernehmen andere Versicherer auch Folgeschäden bis zu einem bestimmten Betrag. Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag, dann vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok